§ 112 Definition
(1) 1Ein Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die
- 1.
- im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern erbringt,
- 2.
- die Höhe der Leistungen oder die Höhe der für diese Leistungen zu entrichtenden künftigen Beiträge nicht für alle vorgesehenen Leistungsfälle durch versicherungsförmige Garantien zusagen darf,
- 3.
- den Arbeitnehmern einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen den Pensionsfonds einräumt und
- 4.
- verpflichtet ist, die Altersversorgungsleistung als lebenslange Zahlung oder als Einmalkapitalzahlung zu erbringen.
2Eine lebenslange Zahlung im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 kann mit einem teilweisen oder vollständigen Kapitalwahlrecht verbunden werden.
(1a)
1Pensionsfonds können Renten als Altersversorgungsleistungen abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 erbringen, solange Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber auch in der Rentenbezugszeit vorgesehen sind.
2Ein fester Termin für das Zahlungsende darf nicht vorgesehen werden.
3Satz 1 gilt nicht für Zusagen im Sinne des §
1 Abs. 2 Nr. 2 des
Betriebsrentengesetzes.
(2) Pensionsfonds bedürfen zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
Frühere Fassungen von § 112 VAG
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interne Verweise§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen (vom 02.06.2007) ... sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112 Abs. 1 und 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g. ...
§ 113 VAG Anzuwendende Vorschriften (vom 07.08.2014) ... Für Pensionsfonds im Sinne des § 112 gelten die auf die Lebensversicherungsunternehmen anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes ...
§ 115 VAG Vermögensanlage (vom 14.12.2010) ... unverzüglich zur Kenntnis zu geben. (2b) Für Pensionspläne nach § 112 Abs. 1a gilt Absatz 2a mit der Maßgabe, dass die Unterdeckung 10 vom Hundert des Betrags der ...
§ 134 VAG Falsche Angaben (vom 02.06.2007) ... falsche Angaben macht, um für ein Versicherungsunternehmen oder einen Pensionsfonds (§ 112 Abs. 1 Satz 1) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, die Erlaubnis zur Erweiterung des ...
§ 138 VAG Verletzung der Geheimhaltungspflicht ... 404 des Aktiengesetzes, ein Geheimnis des Versicherungsunternehmens oder Pensionsfonds (§ 112 Abs. 1 Satz 1), namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in seiner ... (3) Die Tat wird nur auf Antrag des Versicherungsunternehmens oder Pensionsfonds (§ 112 Abs. 1 Satz 1) verfolgt. Hat ein Mitglied des Vorstands oder ein Liquidator die Tat begangen, so ...
§ 140 VAG Unbefugte Geschäftstätigkeit (vom 30.04.2011) ... nach § 111b Abs. 1 Satz 2 oder 3 zuwiderhandelt oder 4. ohne Erlaubnis nach § 112 Abs. 2 das Pensionsfondsgeschäft betreibt, wird im Fall der Nummer 3 mit ...
§ 146 VAG Bundesaufsicht (vom 04.07.2013) ... 1. die privaten Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Sinne des § 112 Abs. 1, die im Inland ihren Sitz oder eine Niederlassung haben oder auf andere Weise das ...
Zitat in folgenden NormenBetriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112 Abs. 1 und 3. Versicherungs-Zweckgesellschaften im Sinne des § 121g." ... Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Auf dieses Geschäft sind § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4, Satz 2, Abs. 1a und § 115 Abs. 2 Satz 3 nicht anzuwenden." ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 146
Artikel 1 VSchDGuaÄndG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes ... ausübt, die einer Erlaubnis nach § 5 Absatz 1, § 105 Absatz 2 oder § 112 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bedarf, und der Aufsicht der Bundesanstalt für ... ausübt, die einer Erlaubnis nach § 5 Absatz 1, § 105 Absatz 2 oder § 112 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bedarf, und b) der Aufsicht der ...
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung
V. v. 11.10.2006 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 2. PFDeckRVÄndV ... werden. Absatz 2 bleibt unberührt. (2) In den Fällen des § 112 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist die Deckungsrückstellung in der ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung (PFDeckRV)
V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 4183; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Verkaufsprospektgesetz
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2701; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
§ 8f VerkProspG Anwendungsbereich (vom 01.11.2007) ... Absatzes 1, die von Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds im Sinne der §§ 1 und 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes emittiert werden, 3. Angebote, bei denen von ...
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