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§ 3 - BVL-Übertragungsverordnung (BVLÜV)

neugefasst durch B. v. 28.05.2009 BGBl. I S. 1220; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 28.02.2003; FNA: 2120-6-1 Organisation des Gesundheitswesens
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§ 3



Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach

1.
§ 9 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, soweit danach für Zwecke des Artikels 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Ausnahmen von Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 oder von dem Verbot des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zugelassen werden können,

2.
§ 21 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, soweit danach für Zwecke des Artikels 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Ausnahmen von Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 oder von dem Verbot des § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zugelassen werden können,

übertragen.



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Frühere Fassungen von § 3 BVLÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.10.2009Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung, zur Änderung der Futtermittelverordnung und zur Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
vom 02.10.2009 BGBl. I S. 3230

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 BVLÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BVLÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVLÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Vierte Verordnung zur Änderung der EU-RHG-Ausnahmeverordnung
V. v. 18.08.2020 BAnz AT 28.08.2020 V2
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung, zur Änderung der Futtermittelverordnung und zur Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3230
Artikel 3 RHmVuaÄndV Änderung der BLV-Übertragungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2009 (BGBl. I S. 1220) wird folgender § 3 angefügt: „§ 3 Dem Bundesamt für Verbraucherschutz ... 28. Mai 2009 (BGBl. I S. 1220) wird folgender § 3 angefügt: „§ 3 Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Befugnis ...