Synopse aller Änderungen des Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein am 16.03.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. März 2017 durch Artikel 1 des BfBAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BranntwMonVwG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.03.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 16.03.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

§ 7

§ 6


vorherige Änderung nächste Änderung

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1950 in Kraft.



Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgelöst.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 7 (neu)




§ 7


vorherige Änderung

 


Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.




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