Änderung Anhang Tabelle 2 BKatV vom 01.02.2009

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Anhang Tabelle 2 BKatV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.02.2009 geltenden Fassung
Anhang Tabelle 2 BKatV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.02.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.03.2013) 
(Textabschnitt unverändert)

Anhang Tabelle 2 (zu Nr. 12 der Anlage) Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug



Lfd. Nr. | | Regelsatz
in Euro | Fahrverbot

(Text alte Fassung) nächste Änderung

| Der Abstand von einem vorausfahrenden
Fahrzeug betrug
in Metern | |

(Text neue Fassung)

| Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug
betrug
in Metern | |

12.5 | a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h | |

vorherige Änderung nächste Änderung

12.5.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 40 |

12.5.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 60 |

12.5.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 100 | Fahrverbot
1 Monat
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.5.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 150 | Fahrverbot
2 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.5.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 200 | Fahrverbot
3 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt



12.5.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 |

12.5.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 |

12.5.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 | Fahrverbot
1 Monat
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.5.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 | Fahrverbot
2 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.5.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 | Fahrverbot
3 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt

12.6 | b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h | |

vorherige Änderung

12.6.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 60 |

12.6.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 |

12.6.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 150 | Fahrverbot
1 Monat

12.6.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 200 | Fahrverbot
2 Monate

12.6.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 250 | Fahrverbot
3 Monate



12.6.1 | weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 |

12.6.2 | weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 |

12.6.3 | weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 | Fahrverbot
1 Monat

12.6.4 | weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 | Fahrverbot
2 Monate

12.6.5 | weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 | Fahrverbot
3 Monate

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.03.2013) 



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