Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 3 - Skontroführer-Monatsausweisverordnung (SkontroMonAwV)

V. v. 31.05.1999 BGBl. I S. 1086; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Geltung ab 05.06.1999; FNA: 7610-2-28 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 Zusatzangaben der Skontroführer zum Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1999 S. 1091)

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Zitierungen von Anlage 3 SkontroMonAwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SkontroMonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SkontroMonAwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SkontroMonAwV Einreichungsverfahren
... Skontroführer zum Monatsausweis nach § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG: ZUSKF (Anlage 3 ). (2) Die Monatsausweise und Zusatzangaben sind in dreifacher Ausfertigung der ...


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