§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsförderung/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung vorn 6. Juni 1988 (BGBl. I S. 721) außer Kraft.
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