Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung, Lernziele a und b,
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a und b,
- 1.4
- Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele a und c,
- 1.6
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.7
- Umweltschutz,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken, Lernziel a,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Lernziel a,
5.2 Vermittlung, Lernziele a und b,
- 6.1
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit
- 10.
- Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken, Lernziele b bis e,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziel c,
- 3.1
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, Lernziele a und b,
- 3.2
- Kundenorientierung,
- 3.3
- Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 4.
- Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1 Versicherungspflicht,
- 7.2
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- 11.1
- Arbeitslosengeld II
- 11.2
- Sozialgeld, Lernziele a bis c
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
2.5 Verwaltungsverfahren, Lernziele a und b,
- 3.1
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, Lernziele c und d,
- 3.3
- Arbeiten im Team, Lernziele a und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziele b und c,
- 3.2
- Kundenorientierung,
- 3.3
- Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung, Lernziel c,
- 1.3
- Selbstverwaltung,
- 1.4
- Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele b, d und e,
- 1.5
- Personalwesen,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a bis c und e,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 2.4
- Bürowirtschaft, Lernziele b und c,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Lernziele b bis d,
5.2 Vermittlung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c und d,
- 2.1
- Lern- und Arbeitstechniken,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
- 2.3
- Datenschutz,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 4.
- Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik,
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, Lernziel a,
5.2 Vermittlung, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
2.5 Verwaltungsverfahren, Lernziele c bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
2.5 Verwaltungsverfahren, Lernziele a und b,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
7.1 Versicherungspflicht, Lernziel a,
- 7.2
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- 10.
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- 11.1
- Arbeitslosengeld II
- 11.2
- Sozialgeld
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5.2 Vermittlung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis f,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 4.
- Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik,
- 5.1
- Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung,
5.2 Vermittlung, Lernziele a, b und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.2
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- 6.3
- Förderung der Eingliederung von Arbeitnehmern
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c bis e,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 6.1
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit,
- 8.
- Finanzwirtschaft, Lernziel c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.
- Familienleistungsausgleich
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele c und d,
2.5 Verwaltungsverfahren,
- 3.
- Kommunikation und Kooperation,
- 7.2
- Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld
- 10.
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- 11.1
- Arbeitslosengeld II
- 11.2
- Sozialgeld
fortzuführen.