Altholz darf zum Zwecke der stofflichen und energetischen Verwertung nur in den Verkehr gebracht werden, um es einer Altholzbehandlungsanlage zuzuführen, in der die Anforderungen nach den §§ 3, 5bis7 und 12 eingehalten werden.
... beprobte Charge der weiteren energetischen Verwertung zuführt, 7. entgegen § 8 Altholz in den Verkehr bringt, 8. entgegen § 9 Altholz einer thermischen ...