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§ 4 - Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG k.a.Abk.)

§ 4 Überprüfung des Bedarfs



(1) Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die Anpassung und Aufstellung erfolgen durch Gesetz.




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Frühere Fassungen von § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 4 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 520 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 309 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BSWAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSWAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 4 VGenVBG Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem vorschreibt." 2. In § 4 Absatz 1 Satz 1 , § 5 Satz 1 sowie § 7 werden jeweils a) die Wörter „das ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 309 9. ZustAnpV Bundesschienenwegeausbaugesetz
...  In § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 7 des ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 520 10. ZustAnpV Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
...  In § 4 Absatz 1 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 7 des ...