Zitierungen von § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BSWAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSWAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11a BSWAG Optionale Finanzierung durch den Bund (vom 09.07.2024)
... verkehrlichen Bedarf ertüchtigt werden. Dabei ist die Überprüfung nach § 4 Absatz 1 zu berücksichtigen. (7) Die Eisenbahnen des Bundes haben die für das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 4 VGenVBG Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem vorschreibt." 2. In § 4 Absatz 1 Satz 1 , § 5 Satz 1 sowie § 7 werden jeweils a) die Wörter „das ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 309 9. ZustAnpV Bundesschienenwegeausbaugesetz
...  In § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 7 des ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 224
Artikel 1 4. BSWAGÄndG
... anzuwendende Verfahren des Nachweises der Wirtschaftlichkeit festzulegen." 2. In § 4 Absatz 1 Satz 1 , § 5 Satz 1 und § 7 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium für ... verkehrlichen Bedarf ertüchtigt werden. Dabei ist die Überprüfung nach § 4 Absatz 1 zu berücksichtigen. (7) Die Eisenbahnen des Bundes haben die für das ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 520 10. ZustAnpV Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
...  In § 4 Absatz 1 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 7 des ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed