Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage IV - Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

neugefasst durch B. v. 22.10.1998 BGBl. I S. 3209, 1999 I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Geltung ab 15.03.1987; FNA: 9511-1 Verkehrsordnung
|

Anlage IV Benennung berauschender Mittel



Mittel Substanz
CannabisTetrahydrocannabinol (THC)
HeroinMorphin
MorphinMorphin
KokainBenzoylecgonin
AmphetamineAmphetamin
Designer Amphetamine Methylendioxyamphetamin (MDA)
 Methylendioxyethylamphetamin (MDE)
 Methylendioxymetamphetamin (MDAE)
MetamphetaminMetamphetamin


Zum gesicherten Nachweis auf das Vorhandensein der in der Tabelle genannten Substanzen im Blut gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen der Grenzwertkommission beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr für den Bereich des Straßenverkehrs.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage IV SeeSchStrO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.05.2023Artikel 2 Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen
vom 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage IV SeeSchStrO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage IV SeeSchStrO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSchStrO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SeeSchStrO Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (vom 18.05.2023)
... zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, oder unter der Wirkung eines in Anlage IV aufgeführten berauschenden Mittels nach Absatz 3 Satz 1 steht, darf ein Fahrzeug nicht ... nicht ausüben. Eine Wirkung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine der in Anlage IV genannten Substanzen im Blut nachgewiesen wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, ...
§ 61 SeeSchStrO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.05.2023)
... zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt oder unter der Wirkung eines in Anlage IV aufgeführten berauschenden Mittels nach § 3 Absatz 3 Satz 1 steht, 1c. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Artikel 2 BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
... zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, oder unter der Wirkung eines in Anlage IV aufgeführten berauschenden Mittels nach Absatz 3 Satz 1 steht, darf ein Fahrzeug nicht ... oder Maschinendienstes nicht ausüben. Eine Wirkung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine der in Anlage IV genannten Substanzen im Blut nachgewiesen wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die ... zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt oder unter der Wirkung eines in Anlage IV aufgeführten berauschenden Mittels nach § 3 Absatz 3 Satz 1 steht,". 5. ... Absatz 3 Satz 1 steht,". 5. Folgende Anlage wird angefügt: „ Anlage IV Benennung berauschender Mittel Mittel Substanz ...