Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.09.2009 aufgehoben
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Artikel 3 - Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBRAAG k.a.Abk.)

G. v. 17.11.2005 BGBl. S. 3178; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3022
ist nicht in Kraft getreten, siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag über eine Verfassung für Europa nach seinem Artikel IV-447 Abs. 2 für die Bundesrepublik in Kraft tritt. Dieser Tag ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2005.



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