Artikel 40 - Renten-Überleitungsgesetz (RÜG)

G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575
Geltung ab 01.01.1992, abweichend siehe Artikel 42; FNA: 826-30-1 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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Artikel 40 Gesetz zur Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet


Artikel 40 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 40 RÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 40 RÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 42 RÜG Inkrafttreten
... Abs. 3, Artikel 37 Nr. 2, soweit in Absatz 10 nicht etwas anderes bestimmt ist, Artikel 38, 39 und 40 § 3 Abs. 2. (9) Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats ...


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