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§ 3 - Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG)

G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2176; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 2 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 3 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen



(1) Schaumwein ist von der Steuer befreit, wenn er

1.
als Probe innerhalb oder außerhalb des Steuerlagers zu den betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird,

2.
als Probe zu einer Qualitätsprüfung der zuständigen Behörde vorgestellt oder auf Veranlassung dieser Behörde entnommen wird,

3.
unter Steueraufsicht vernichtet wird.

(2) Soweit nach den §§ 132, 139 des Gesetzes über das Branntweinmonopol für eine gewerbliche Verwendung Steuerfreiheit besteht oder die Steuer erlassen, erstattet oder vergütet wird, finden diese Vorschriften auf Schaumwein entsprechende Anwendung.



 

Zitierungen von § 3 SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 SchaumwZwStG Verkehr unter Steueraussetzung im Steuergebiet
... werden, 2. in einen Betrieb, dessen Inhaber eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 132 Abs. 1, § 139 Abs. 1 des Gesetzes über das ...
§ 20 SchaumwZwStG Besondere Ermächtigungen
...  zur Sicherung des Steueraufkommens für die Steuervergütung (§§ 3 , 18, 19) eine für den Antragsberechtigten ausgestellte Versteuerungsbestätigung des ...
§ 23 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 25 der § 1 Abs. 3 und 4 und die §§ 3 bis 22 des Teils 1 entsprechende ...
§ 30 SchaumwZwStG Übergangsvorschriften
...  (4) Angemeldete Schaumweinherstellungsbetriebe sowie bewilligte Ausfuhrlager (§§ 3 , 8 Abs. 1 Nr. 1 des Schaumweinsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung) ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 14 SchaumwZwStV Proben
... Der Hersteller hat die nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes steuerfrei entnommenen Proben als steuerfreien Abgang in der ...
§ 23 SchaumwZwStV Versand unter Steueraussetzung im Steuergebiet
... an ein anderes Steuerlager oder an den Betrieb eines Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes versenden will, hat für den Versand das begleitende Verwaltungsdokument ... er unter Steueraussetzung an andere Steuerlager oder Betriebe von Erlaubnisinhabern nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes im Steuergebiet weitergibt, als in sein Steuerlager aufgenommen und zugleich ...