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§ 1a - Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

§ 1a Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen



(1) Für eine Verwaltungsentscheidung nach § 1 Abs. 1 oder eine Maßnahme nach § 1 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6, die nicht zu einer Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Rechtsgüter geführt hat, ist auf Antrag die Rechtsstaatswidrigkeit festzustellen, soweit die Verwaltungsentscheidung oder die Maßnahme mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist und aus Gründen der politischen Verfolgung zu einer schweren Herabwürdigung des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich geführt hat.

(2) 1Ist die Rechtsstaatswidrigkeit wegen einer Maßnahme, die mit dem Ziel der Zersetzung erfolgte, festgestellt worden, erhält der Betroffene auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro. 2Der Anspruch auf die Leistung nach Satz 1 ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar. 3Die Leistung nach Satz 1 bleibt bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, als Einkommen unberücksichtigt.




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Frühere Fassungen von § 1a VwRehaG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2019Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
vom 22.11.2019 BGBl. I S. 1752

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a VwRehaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a VwRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwRehaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VwRehaG Folgeansprüche (vom 29.11.2019)
... stehen dem Entschädigungsfonds zu. Abweichend von Satz 1 ist der Folgeanspruch nach § 1a Absatz 2 Satz 1 ausgeschlossen, wenn auf Grund desselben Sachverhalts Ausgleichsleistungen gewährt wurden ...
§ 9 VwRehaG Antrag (vom 29.11.2019)
... des unmittelbar Betroffenen hat, gestellt werden. (2) Der Antrag nach § 1a Absatz 1 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar betroffen ist, ... an der Rehabilitierung des unmittelbar Betroffenen hat, gestellt werden. Der Antrag nach § 1a Absatz 2 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar betroffen ist, ... unmittelbar betroffen ist, gestellt werden. (3) Der Antrag nach § 1 oder § 1a ist schriftlich bei der zuständigen Rehabilitierungsbehörde zu ...
§ 10 VwRehaG Inhalt des Antrags (vom 29.11.2019)
... und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat. (2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 ...
§ 12 VwRehaG Rehabilitierungsbehörde (vom 01.01.2024)
...  (2) Die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Maßnahme im Sinne des § 1a , die Gewährung der einmaligen Leistung nach § 1a Absatz 2 Satz 1 und die Entscheidung ... einer Maßnahme im Sinne des § 1a, die Gewährung der einmaligen Leistung nach § 1a Absatz 2 Satz 1 und die Entscheidung über die Ausschließungsgründe nach § 2 Absatz 2 und 4 ...
§ 13 VwRehaG Verwaltungsverfahren
... die sich auf die Rechtsstaatswidrigkeit einer Maßnahme im Sinne des § 1 oder § 1a beziehen, können, wenn Beweismittel nicht vorhanden oder nicht zu beschaffen oder ohne ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1752
Artikel 2 RehaRVG Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... folgender Satz angefügt: „Abweichend von Satz 1 ist der Folgeanspruch nach § 1a Absatz 2 Satz 1 ausgeschlossen, wenn auf Grund desselben Sachverhalts Ausgleichsleistungen gewährt wurden ... a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Antrag nach § 1a Absatz 1 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar betroffen ist, ... Interesse an der Rehabilitierung des unmittelbar Betroffenen hat, gestellt werden. Der Antrag nach § 1a Absatz 2 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar betroffen ist, ... „(2) Die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Maßnahme im Sinne des § 1a , die Gewährung der einmaligen Leistung nach § 1a Absatz 2 Satz 1 und die Entscheidung ... einer Maßnahme im Sinne des § 1a, die Gewährung der einmaligen Leistung nach § 1a Absatz 2 Satz 1 und die Entscheidung über die Ausschließungsgründe nach § 2 Absatz 2 und 4 ...