§ 76c (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 76c DRiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBeamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 62 BeamtStG Folgeänderungen (vom 12.02.2009) ... auf seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen ist." 3. Die §§ 76a bis 76e werden durch folgenden § 76a ersetzt: „§ 76a ... 4. In § 78 Nr. 4 Buchstabe f wird die Angabe „nach den §§ 76a bis 76c " gestrichen. (10) In § 97 Abs. 3 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. ...
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