Besondere Fachrichtungen des mittleren Dienstes
Technischer Dienst nach Maßgabe des §
35 Abs. 2 Satz 2 und 4 und des §
37 bei Abschluss der Berufsausbildung als:
Technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung
Staatlich geprüfte Chemotechnikerinnen und Chemotechniker
Handwerksmeisterinnen, Handwerksmeister, Industriemeisterinnen und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf
Kartographinnen und Kartographen
Laborantinnen und Laboranten
Landkartentechnikerinnen und Landkartentechniker
Operateurinnen und Operateure in Kernforschungseinrichtungen
Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker
Technikerinnen und Techniker mit staatlicher Anerkennung
Strahlenschutztechnikerinnen und
Strahlenschutztechniker in Kernforschungseinrichtungen
Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker
Werkstoffprüferinnen und Werkstoffprüfer
Zeichnerinnen und Zeichner
Archivdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als:
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv
Bibliotheksdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als:
Bibliotheksassistentinnen und Bibliotheksassistenten, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur
Nautischer Dienst