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§ 36 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

G. v. 25.03.2002 BGBl. I S. 1193; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Geltung ab 04.04.2002; FNA: 791-8 Naturschutz
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§ 36 (aufgehoben)


§ 36 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes G. v. 12. Dezember 2007 BGBl. I S. 2873, 2008 S. 47 m.W.v. 17. Juni 2008

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Frühere Fassungen von § 36 BNatSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2008Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
vom 12.12.2007 BGBl. I S. 2873

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 36 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 BNatSchG Europäisches Netz "Natura 2000"
... §§ 32 bis 38 dienen dem Aufbau und dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes Natura ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2873, 2008 S. 47
Artikel 1 1. BNatSchGÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 18.12.2007)
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36 wie folgt gefasst: „§ 36 (weggefallen)". 2. § 10 Abs. 1 ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36 wie folgt gefasst: „§ 36 (weggefallen)". 2. § 10 Abs. 1 Nr. 11 wird aufgehoben. 3. § ... 11 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „der §§ 36 und 37 Abs. 1" durch die Angabe „des § 37 Abs. 1" ersetzt. b) In ... sowie entsprechende Regelungen des Landesrechts bleiben unberührt." 5. § 36 wird aufgehoben. 6. In § 37 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „sind die ... 6. In § 37 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „sind die §§ 34 und 36 " durch die Angabe „ist § 34" ersetzt. 7. § 42 wird wie folgt ...


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