Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.12.2007 aufgehoben
§ 7
Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Zitierungen von § 7 UBG
interne Verweise§ 8 UBG ... Gesetz und die auf Grund des § 7 erlassenen und noch zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften gelten auch im Land Berlin, ...
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