§ 12a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 12a IfSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... a) Nach § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Erprobung eines elektronischen Informationssystems". b) Die Angabe zu § 25 ... am folgenden Arbeitstag" ersetzt. 8. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Erprobung eines elektronischen ... 8. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Erprobung eines elektronischen Informationssystems (1) Zur Erprobung eines ...
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften". d) Die Angabe zu § 12a wird gestrichen. e) Die Angaben zu den §§ 13 und 14 werden wie folgt ... Satz 1 bis 5 und Absatz 2 Satz 1 bis 3 durch Landesrecht sind ausgeschlossen." 10. § 12a wird aufgehoben. 11. Die §§ 13 und 14 werden wie folgt gefasst: ...
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
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