interne Verweise§ 117b EnWG Verwaltungsvorschriften (vom 05.08.2011) ... über die Durchführung der Verfahren nach den §§ 43 bis 43d sowie 43f und 43g , insbesondere über 1. die Vorbereitung des Verfahrens, 2. den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690
Artikel 2 NABEEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. 6. Nach § 43e werden folgende §§ 43f bis 43h eingefügt: „§ 43f Unwesentliche Änderungen ... ist. Die Entscheidung ist dem Vorhabenträger bekannt zu machen. § 43g Projektmanager Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann einen Dritten ... über die Durchführung der Verfahren nach den §§ 43 bis 43d sowie 43f und 43g , insbesondere über 1. die Vorbereitung des Verfahrens, 2. den ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... „Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 20a. § 43g wird wie folgt gefasst: „§ 43g Projektmanager (1) Die nach ... anzuwenden." 20a. § 43g wird wie folgt gefasst: „ § 43g Projektmanager (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann einen ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 7 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die die §§ 43 bis 45 betreffenden Zeilen werden durch folgende Zeilen ersetzt: „§ 43 ... Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt. 6. Die §§ 43 bis 45 werden durch folgende §§ 43 bis 45a ersetzt: „§ 43 ... ersetzt. 6. Die §§ 43 bis 45 werden durch folgende §§ 43 bis 45a ersetzt: „§ 43 Erfordernis der Planfeststellung Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2151/v172703.htm