interne Verweise§ 59 EnWG Organisation (vom 29.12.2023) ... 13b sowie nach § 13j Absatz 4, 5 und 7, 7a. Entscheidungen und Aufgaben nach § 13k , 8. Aufgaben nach § 14 Absatz 2 und den §§ 14c bis 14e, 9. ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... und Controlling der Umsetzung des Netzentwicklungsplans". b) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k Nutzen statt Abregeln". c) ... b) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k Nutzen statt Abregeln". c) Die Angabe zu § 14d wird wie folgt gefasst: ... gefasst: „(1) (weggefallen) (2) (weggefallen)". 13a. § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k Nutzen statt Abregeln (1) Um ... (2) (weggefallen)". 13a. § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k Nutzen statt Abregeln (1) Um eine Reduzierung der Wirkleistungserzeugung von Anlagen ... wird folgende Nummer 7a eingefügt: „7a. Entscheidungen und Aufgaben nach § 13k ,". ddd) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt: ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019) ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 3 wird Absatz 4. 5. In § 13j wird Absatz 5 aufgehoben. 6. § 13k wird aufgehoben. 7. In § 17d wird Absatz 6 ... 12. In § 59 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 werden die Wörter „Entscheidungen nach § 13k ," gestrichen. 13. In § 85 Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch die ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... c) Die Angabe zu den §§ 13 bis 13c wird durch die Angabe zu den §§ 13 bis 13k ersetzt: „§ 13 Systemverantwortung der Betreiber von ... Verordnungsermächtigungen § 13j Festlegungskompetenzen § 13k Netzstabilitätsanlagen". d) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende ... 9. Die §§ 13 bis 13c werden durch die folgenden §§ 13 bis 13k ersetzt: „§ 13 Systemverantwortung der Betreiber von ... des Betriebs und der Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 13k Absatz 1 treffen. Die Bundesnetzagentur kann darüber hinaus Festlegungen zum Verfahren der ... kann darüber hinaus Festlegungen zum Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13k Absatz 2 treffen. § 13k Netzstabilitätsanlagen (1) Betreiber von ... zum Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13k Absatz 2 treffen. § 13k Netzstabilitätsanlagen (1) Betreiber von Übertragungsnetzen können ... § 13e und 3. die Bindung von neu zu errichtenden Erzeugungsanlagen nach § 13k . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht den Tag der Bekanntgabe ...
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