Tools:
Update via:
§ 13k - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 747
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
| |
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
| |
§ 13k (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Netzentgeltmodernisierungsgesetz G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549 m.W.v. 22. Juli 2017
Frühere Fassungen von § 13k EnWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 22.07.2017 | Artikel 1 Netzentgeltmodernisierungsgesetz vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2503 |
aktuell vorher | 30.07.2016 | Artikel 1 Strommarktgesetz vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1786 |
aktuell | vor 30.07.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13k EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13k EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 22.05.2022)
... wirtschaftlich zumutbar ist. Sie haben insbesondere die Aufgaben nach den §§ 12 bis 16a zu erfüllen. Sie nehmen diese Aufgaben für ihr Energieversorgungsnetz ...
§ 35 EnWG Monitoring und ergänzende Informationen (vom 27.07.2021)
... von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzen ihren Aufgaben nach den §§ 11 bis 16a nachkommen; 9. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 42; ...
Zitat in folgenden Normen
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
§ 66 MsbG Messwertverarbeitung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung (vom 01.10.2021)
... 3. Erfüllung der Pflichten aus den §§ 11 bis 14 des Energiewirtschaftsgesetzes, 4. (aufgehoben) 5. Durchführung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 6 EEAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... nach den Wörtern „bis 21" die Wörter „, Entscheidungen nach § 13k " eingefügt. b) In Nummer 7 werden nach der Angabe „§ 13j Absatz ...
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Energieversorgungsunternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ...
Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 3 wird Absatz 4. 5. In § 13j wird Absatz 5 aufgehoben. 6. § 13k wird aufgehoben. 7. In § 17d wird Absatz 6 ... 12. In § 59 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 werden die Wörter „Entscheidungen nach § 13k ," gestrichen. 13. In § 85 Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch die ...
Artikel 5 NetzEntgMoG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... 3. In Nummer 16 werden die Wörter „Netzstabilitätsanlagen nach § 13k des Energiewirtschaftsgesetzes " durch die Wörter „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln nach § 11 ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... c) Die Angabe zu den §§ 13 bis 13c wird durch die Angabe zu den §§ 13 bis 13k ersetzt: „§ 13 Systemverantwortung der Betreiber von ... Verordnungsermächtigungen § 13j Festlegungskompetenzen § 13k Netzstabilitätsanlagen". d) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende ... 9. Die §§ 13 bis 13c werden durch die folgenden §§ 13 bis 13k ersetzt: „§ 13 Systemverantwortung der Betreiber von ... des Betriebs und der Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 13k Absatz 1 treffen. Die Bundesnetzagentur kann darüber hinaus Festlegungen zum Verfahren der ... kann darüber hinaus Festlegungen zum Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13k Absatz 2 treffen. § 13k Netzstabilitätsanlagen (1) Betreiber von ... zum Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13k Absatz 2 treffen. § 13k Netzstabilitätsanlagen (1) Betreiber von Übertragungsnetzen können ... § 13e und 3. die Bindung von neu zu errichtenden Erzeugungsanlagen nach § 13k . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht den Tag der Bekanntgabe ...
Artikel 5 StroMaG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... des Energiewirtschaftsgesetzes sowie den Vorschriften zu Netzstabilitätsanlagen nach § 13k des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/13k_EnWG.htm