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Zitierungen von § 120 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 13 EnFG Ausgleich von Finanzierungsbedarfen zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
... 1 Nummer 1 der Stromnetzentgeltverordnung nicht an Anlagenbetreiber gewährt werden und nach § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung ermittelt worden sind, ...
§ 50 EnFG Verteilernetzbetreiber
... 2 Nummer 1 der Stromnetzentgeltverordnung nicht an Anlagenbetreiber gewährt werden und nach § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung ermittelt worden sind, ...

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 18 StromNEV Entgelt für dezentrale Einspeisung (vom 22.07.2017)
... durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen, die nach Maßgabe des § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes ermittelt werden. Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die ... in Kilowatt und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene nach Maßgabe des § 120 Absatz 2 bis 6 des Energiewirtschaftsgesetzes . Bei der Ermittlung nach den Sätzen 1 und 2 sind die für die einzelnen ...
Anlage 4a StromNEV (zu § 18 Absatz 2) Referenzpreisblatt für die Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 (vom 22.07.2017)
...  § 120 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes sind zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte für das Jahr 2018 jeweils die Preisblätter ... Im Jahr 2018 werden auf der Basis der Preisblätter des Jahres 2016 die Kosten nach § 120 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes vollständig herausgerechnet, soweit sie in den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 ... die Werte für die Berechnungsgrundlage konstant. Sie sind die Obergrenzen im Sinne des § 120 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
B. v. 31.08.2017 BGBl. I S. 3343
Berichtigung NetzEntgMoGBer
... Juli 2017 (BGBl. I S. 2503) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 19 ist in § 120 Absatz 5 jeweils die Angabe „2015" durch die Angabe „2016" zu ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 111g Absatz 3 Satz 2 sind bis zum Ablauf des 29. Dezember 2024 anzuwenden." 79. In § 120 Absatz 5 Satz 1 werden nach den Wörtern „des Energieleitungsausbaugesetzes" die Wörter ...

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 1 GasVReG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... der Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h". b) Nach der Angabe zu § 120 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 121 Außerkrafttreten der ... der Vereinbarung individueller Netzentgelte nachzuweisen haben." 9. Nach § 120 wird folgender § 121 eingefügt: „§ 121 Außerkrafttreten der ...

Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019)
...  e) Nach der Angabe zu § 119 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung". ... Satz 5 werden nach dem Wort „können" die Wörter „nach Maßgabe des § 120 " eingefügt und werden die Wörter „vorzusehen ist" durch die Wörter ... und für die Dauer der Genehmigung angewendet werden." 19. Folgender § 120 wird angefügt: „§ 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für ... werden." 19. Folgender § 120 wird angefügt: „ § 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung  ...
Artikel 3 NetzEntgMoG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 3 Nummer 1 der Stromnetzentgeltverordnung nicht an Anlagenbetreiber gewährt werden und nach § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung ermittelt worden ...
Artikel 4 NetzEntgMoG Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... Netzentgelten entsprechen" die Wörter „, die nach Maßgabe des § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes ermittelt werden" eingefügt. dd) Der neue Satz 4 wird wie folgt ... vorgelagerten Netz- oder Umspannebene" die Wörter „nach Maßgabe des § 120 Absatz 2 bis 6 des Energiewirtschaftsgesetzes " eingefügt. bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:  ... zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 Nach § 120 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes sind zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte für das Jahr 2018 jeweils die Preisblätter ... Im Jahr 2018 werden auf der Basis der Preisblätter des Jahres 2016 die Kosten nach § 120 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes vollständig herausgerechnet, soweit sie in den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 ... die Werte für die Berechnungsgrundlage konstant. Sie sind die Obergrenzen im Sinne des § 120 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...