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Zitierungen von § 28e EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28e EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28f EnWG Feststellung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... ein abgelaufenes Kalenderjahr fest. Die Feststellung erfolgt nach Maßgabe des § 28e oder einer Festlegung nach § 21 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 Buchstabe g. Bei der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 3b StromNEV Ermittlung der Netzkosten von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen (vom 27.07.2021)
... Ermittlung des Umfangs der Netzkosten, die nach § 28e des Energiewirtschaftsgesetzes anerkennungsfähig sind, für die Errichtung und den Betrieb von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Elektrizitätsverbindungsleitungen § 28d Anwendungsbereich § 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung § 28f Feststellung der Netzkosten durch ... mit § 12b Absatz 1, 2 und 4 bestätigten Netzentwicklungsplans sind. § 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung Für die Ermittlung der Netzkosten ... für ein abgelaufenes Kalenderjahr fest. Die Feststellung erfolgt nach Maßgabe des § 28e und der in § 28i Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechtsverordnung. Bei der Feststellung kann die ... von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen den Grundsätzen des § 28e entsprechend festzulegen, 2. zu bestimmen, dass als dauerhaft nicht beeinflussbare ...
Artikel 5 WaStNUG Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
...  Die Ermittlung des Umfangs der Netzkosten, die nach § 28e des Energiewirtschaftsgesetzes anerkennungsfähig sind, für die Errichtung und den Betrieb von ...