Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 2 StromPBGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... c) Nach der Angabe zu § 118b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 118c Befristete Notversorgung von Letztverbrauchern im Januar und Februar des Jahres 2023". ... bestimmen." 5. Nach § 118a werden die folgenden §§ 118b und 118c eingefügt: „§ 118b Befristete Sonderregelungen für ... 39 Absatz 2 einbezogen werden, soweit diese bis zum 30. April 2024 befristet sind. § 118c Befristete Notversorgung von Letztverbrauchern im Januar und Februar des Jahres 2023 ...
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