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§ 51 - Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)

neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 315-18-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 51



(1) In der ersten Abteilung sind einzutragen:

1.
in Spalte 1: der Name, die Nummer oder die sonstige Bezeichnung und die Gattung des im Bau befindlichen Schiffs; im Fall der Änderung der neue Name, die neue Nummer oder sonstige Bezeichnung oder die neue Gattung;

2.
in Spalte 2: der Bauort und die Schiffswerft, auf der das Schiff im Bau ist; im Fall der Änderung der neue Bauort oder die neue Schiffswerft;

3.
in Spalte 3: die Bezeichnung der in § 69 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde;

4.
in Spalte 4: der Tag der Eintragung des Schiffsbauwerks und die Änderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Tatsachen;

5.
in Spalte 5: die Löschung der Eintragung des Schiffsbauwerks unter Angabe ihres Grundes.

(2) Die erste Eintragung und die Veränderungen sind in Spalte 4, die Löschung ist in Spalte 5 zu unterschreiben.



 

Zitierungen von § 51 SchRegDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 SchRegDV
... befindliche oder fertiggestellte Schwimmdocks sind die Vorschriften in den §§ 46 und 49 bis 53 mit den folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 43 MoPeG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... Gesellschafter" gestrichen. b) In Buchstabe b wird nach der Angabe „ § 51 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 3. In § 35 Absatz 1 Nummer ... 3. In § 35 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b wird nach der Angabe „ § 51 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 4. In § 52 Absatz 1 Nummer ... 4. In § 52 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe „den §§ 51 , 74" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 und § 74" ... 2 Buchstabe b wird die Angabe „den §§ 51, 74" durch die Wörter „ § 51 Absatz 1 und § 74" ...