Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.05.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

I. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFamMinBDGAnO k.a.Abk.)

A. v. 31.01.2005 BGBl. I S. 251; aufgehoben durch II. Inkrafttreten A. v. 30.04.2013 BGBl. I S. 1119
Geltung ab 15.02.2005; FNA: 2031-4-21 Disziplinarrecht
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I.



Dem Dienstvorgesetzten/Der Dienstvorgesetzten im Bundesamt für den Zivildienst werden folgende Befugnisse übertragen:

a)
Festsetzung der Kürzung der Dienstbezüge gemäß § 33 Abs. 3 Nr. 1,

b)
Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten gemäß § 84.



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