Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeiten im Produktionsteam,
- 6.
- Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen,
- 7.
- Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen,
- 8.
- Aufbereiten und Prüfen von Bild- und Tonmaterial,
- 9.
- Bearbeiten von Bild- und Tonaufnahmen,
- 10.
- Durchführen der Bildmischung,
- 11.
- Wiedergeben von AV-Produktionen.