Wer den Nachweis der beruflichen Befähigung nach den §§ 1a oder 2 erbringt, besitzt auch die notwendige Sachkunde für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen durch ein Unternehmen der Be- oder Verarbeitung von Milch oder Milcherzeugnissen.
... 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1709) die Bundesregierung, hinsichtlich der §§ 3 , 4 und 8 Nr. 1 auf Grund des § 52 Abs. 1 Satz 1 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 ...