§ 54 - Soldatengesetz (SG)

neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 51-1 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 54 Beendigungsgründe


§ 54 hat 1 frühere Fassung und wird in 22 Vorschriften zitiert

(1) Das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit endet mit dem Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen ist. Das Dienstverhältnis endet auch mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein (§ 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes) unanfechtbar festgestellt worden ist.

(2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch

1.
Entlassung,

2.
Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit entsprechend dem § 48,

3.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit.

(3) Wenn zwingende Gründe der Verteidigung es erfordern, kann die für das Dienstverhältnis festgesetzte Zeit

1.
allgemein durch Rechtsverordnung oder

2.
in Einzelfällen durch das Bundesministerium der Verteidigung

um einen Zeitraum von bis zu drei Monaten verlängert werden.

(4) Ein Soldat auf Zeit, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, kann auf seinen Antrag zu Dienstleistungen nach § 60 bis zu drei Monaten Dauer herangezogen werden.


Text in der Fassung des Artikels 9 Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG) G. v. 21. Juli 2012 BGBl. I S. 1583 m.W.v. 26. Juli 2012

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Frühere Fassungen von § 54 SG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.07.2012Artikel 9 Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1583

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 54 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SG Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform (vom 07.07.2021)
... oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, einen Dienst nach § 51 Abs. 6 oder § 54 Abs. 4  ...
§ 56 SG Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit (vom 23.12.2023)
... Mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf nach § 54 Abs. 1 , durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach ... durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 endet die Zugehörigkeit des Soldaten auf Zeit zur Bundeswehr. (2) Mit der ...
§ 93 SG Verordnungsermächtigungen (vom 23.12.2023)
... 30 Abs. 5 Satz 2, 7. die Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten auf Zeit nach § 54 Abs. 3 Nr. 1 , 8. die Erstattung von Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten nach § 70 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 16a ArbPlSchG Wehrdienst als Soldat auf Zeit (vom 14.03.2015)
... einer Verlängerung der Dienstzeit nach Absatz 1 aus zwingenden Gründen der Verteidigung ( § 54 Abs. 3 des Soldatengesetzes ). --- *) Anm. d. Red.: vermutlicher Fehler in der Neubekanntmachung vom 16. Juli ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 8 SVG Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen (vom 01.10.2021)
... auf Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren festgesetzt oder nach § 54 Abs. 3 des Soldatengesetzes über diesen Zeitraum hinaus verlängert worden ...
§ 8a SVG Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen (vom 01.10.2021)
... auf Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren festgesetzt oder nach § 54 Absatz 3 des Soldatengesetzes über diesen Zeitraum hinaus verlängert worden ...
§ 12 SVG Übergangsbeihilfe (vom 09.08.2019)
... ihr Dienstverhältnis endet wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in dieses berufen sind ( § 54 Abs. 1 des Soldatengesetzes ), oder wegen Dienstunfähigkeit. Der Anspruch auf Übergangsbeihilfe entsteht am ... der Beendigung des Dienstverhältnisses gegen den Soldaten auf Zeit ein Verfahren, das nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes zum Verlust der Rechtsstellung oder nach § 55 Abs. 1 oder 5 des Soldatengesetzes zur ...
§ 20 SVG Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (vom 01.07.2020)
... oder des Wehrsoldes, 3. eines Wehrdienstes im Sinne des § 51 Abs. 6 und § 54 Abs. 4 des Soldatengesetzes . Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ...
§ 86b SVG Überbrückungsgeld (vom 23.12.2023)
... des Berufssoldaten nach § 48 des Soldatengesetzes oder des Soldaten auf Zeit nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes vorliegen. (6) Wird die Entlassungsverfügung nach Abschluss des ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 11 SVG Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
... deren oder dessen Wehrdienstzeit für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren festgesetzt oder nach § 54 Absatz 3 des Soldatengesetzes über diesen Zeitraum hinaus verlängert worden ...
§ 12 SVG Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen
... deren oder dessen Wehrdienstzeit für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren festgesetzt oder nach § 54 Absatz 3 des Soldatengesetzes über diesen Zeitraum hinaus verlängert worden ...
§ 19 SVG Übergangsbeihilfe
... ihr Dienstverhältnis endet wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in dieses berufen sind ( § 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes ), oder wegen Dienstunfähigkeit. Der Anspruch auf Übergangsbeihilfe entsteht am ... gegen die Soldatin auf Zeit oder den Soldaten auf Zeit ein Verfahren, das nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes zum Verlust der Rechtsstellung oder nach § 55 Absatz 1 oder 5 des Soldatengesetzes zur ...
§ 31 SVG Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
... oder des Wehrsoldes, 3. eines Wehrdienstes im Sinne des § 51 Absatz 6 und § 54 Absatz 4 des Soldatengesetzes . Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  a) wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in das Dienstverhältnis berufen sind ( § 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes ), oder b) wegen Dienstunfähigkeit, 2. Eignungsübende nach dem ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 7 BwRefBeglG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... auf die Verpflichtungsprämie nach Absatz 2 maßgebenden Verpflichtungsdauer nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes ...
Artikel 9 BwRefBeglG Änderung des Soldatengesetzes
... 2" durch die Wörter „des Satzes 1 Nummer 2" ersetzt. 6. In § 54 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... für die der Soldat in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden ist ( § 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes )," durch die Wörter „festgesetzten Wehrdienstzeit" ersetzt. c) ... a) In Satz 1 werden die Wörter „Zeit, für die sie in dieses berufen sind ( § 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes )," durch die Wörter „festgesetzten Wehrdienstzeit" ersetzt. b) In ... a werden die Wörter „Zeit, für die sie in das Dienstverhältnis berufen sind ( § 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes )," durch die Wörter „festgesetzten Wehrdienstzeit" ersetzt. 16. ...
Artikel 5 SVReformG Änderung des Soldatengesetzes
... mit der Beförderung zum Hauptmann,". 9. In § 40 Absatz 3, § 54 Absatz 1 Satz 2 und § 55 Absatz 6 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 9" durch die Angabe ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 4 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... des Berufssoldaten nach § 48 des Soldatengesetzes oder des Soldaten auf Zeit nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes vorliegen. (6) Wird die Entlassungsverfügung nach Abschluss des Verfahrens ...
Artikel 5 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... nach § 48 des Soldatengesetzes oder der Soldatin auf Zeit oder des Soldaten auf Zeit nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes vorliegen. (6) Wird die Entlassungsverfügung nach Abschluss des Verfahrens ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren festgesetzt oder nach § 54 Absatz 3 des Soldatengesetzes über diesen Zeitraum hinaus verlängert worden ...
Artikel 11 WehrRÄndG 2011 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes ...


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