... Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung" ersetzt. 32. § 93 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ ...
... 9" durch die Angabe „§ 13" ersetzt. 10. § 93 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 ...
Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
... durch die Wörter „Karrierecenter der Bundeswehr" ersetzt. 17. § 93 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter ...
Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten
... Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen". b) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: „§ 93 Verordnungsermächtigungen". ... b) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt gefasst: „ § 93 Verordnungsermächtigungen". 2. Nach § 3 wird folgender § 3a ... Wiederholungsüberprüfung noch nicht 30 Monate vergangen sind." 3. § 93 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 93 Verordnungsermächtigungen". b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ...
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
... den Vorgaben der Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 4 nicht vereinbar sind." 4. § 93 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 ...
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
... die Führung der Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger gelten die §§ 29 und 93 Abs. 2 Nr. 4 des Soldatengesetzes entsprechend." 22. § 27 wird aufgehoben. ...