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Zitierungen von § 12b StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12b StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12a StromStV Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung (vom 01.01.2026)
... den Strom entnommen hat. (3) Die Steuerentlastung ist für jede Anlage ( § 12b Absatz 1 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ...
§ 12c StromStV Steuerentlastung für Strom aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft (vom 01.01.2026)
... den Strom entnommen hat. (3) Die Steuerentlastung ist für jede Anlage ( § 12b Absatz 1 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ...
§ 12d StromStV Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen (vom 01.01.2026)
... den Strom entnommen hat. (3) Die Steuerentlastung ist für jede Anlage ( § 12b Absatz 1 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 12b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 sind die nach Satz 1 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage gehörende KWK-Einheit ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 116
§ 9 EnergieStV Anlagenbegriff (vom 01.01.2026)
... § 12b der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gilt mit der Maßgabe sinngemäß, dass nur diejenigen technischen Komponenten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 3 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 1b, 11a, 12b , 12c und 17a durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 1b (weggefallen) ... 1b (weggefallen) § 11a Zeitgleichheit, Mengenermittlung § 12b Anlagenbegriff und räumlicher Zusammenhang § 12c Steuerentlastung für ... folgenden Absatz 3 ersetzt: „(3) Die Steuerentlastung ist für jede Anlage ( § 12b Absatz 1 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... zu führen und rechtzeitig Jahresabschlüsse aufzustellen." 14. § 12b wird durch den folgenden § 12b ersetzt: „§ 12b Anlagenbegriff und ... Jahresabschlüsse aufzustellen." 14. § 12b wird durch den folgenden § 12b ersetzt: „§ 12b Anlagenbegriff und räumlicher Zusammenhang ... 14. § 12b wird durch den folgenden § 12b ersetzt: „ § 12b Anlagenbegriff und räumlicher Zusammenhang (1) Mit Ausnahme von Stromspeichern ... der den Strom entnommen hat. (3) Die Steuerentlastung ist für jede Anlage ( § 12b Absatz 1 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... den folgenden Satz ersetzt: „Die Steuerentlastung ist für jede Anlage ( § 12b Absatz 1 ) bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich ... Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich ist. Bei Anlagen nach § 12b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 sind die nach Satz 1 erforderlichen Angaben für jede zur Anlage gehörende KWK-Einheit ...
Artikel 4 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „§ 9 Anlagenbegriff § 12b der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gilt mit der Maßgabe sinngemäß, dass nur diejenigen technischen Komponenten ...
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 7 5. VerbrStÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... wird nach der Angabe zu § 12 folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Anlage zur Stromerzeugung und elektrische Nennleistung". 2. In § 15 Absatz 2 ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit". e) Nach der Angabe zu § 12b werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 12c Steuerentlastung ... Der Antragsteller hat die Änderungen besonders kenntlich zu machen." 15. Dem § 12b Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Die Fernsteuerbarkeit nach Absatz 2 Satz 1 ... (§ 1a Absatz 9) entnommen wird, in der er erzeugt worden ist." 16. Nach § 12b werden die folgenden §§ 12c und 12d eingefügt: „§ 12c ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... h) Die bisherige Angabe zu § 12a wird wie folgt gefasst: „§ 12b Anlage zur Stromerzeugung und elektrische Nennleistung". i) Die Angabe zu § ... des Stroms ergeben müssen." 15. Der bisherige § 12a wird § 12b und wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 3 EnSTransVEV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... Die §§ 9a und 10 des Gesetzes bleiben davon unberührt." 2. § 12b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 12b wird wie folgt gefasst: „§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer ... a) Die Angabe zu § 12b wird wie folgt gefasst: „§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei ... Absatz 2 Nummer 2 genannten Arbeitsmaschinen betrieben werden." ersetzt. 7. § 12b wird wie folgt geändert: a) Die Paragraphenüberschrift wird wie folgt ... a) Die Paragraphenüberschrift wird wie folgt gefasst: „§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei ...
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