Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Anwärtersonderzuschlags-Verordnung (AnwSZVV k.a.Abk.)

Artikel 9 v. 14.12.2001 BGBl. I S. 3702, 3711; aufgehoben durch Artikel 32 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2032-13-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 1 Aufhebung
§ 2 (aufgehoben)

§ 1 Aufhebung



Die Anwärtersonderzuschlags-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1990 (BGBl. I S. 1033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1378), wird aufgehoben.

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§ 2 (aufgehoben)


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 32 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht G. v. 8. Juli 2016 BGBl. I S. 1594 m.W.v. 15. Juli 2016



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