Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 9a Verordnung über den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen vom 17.04.2024

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 7 AuslPflVNOG am 17. April 2024 und Änderungshistorie der KfzUnfEntschV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 9a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.04.2024 geltenden Fassung
§ 9a n.F. (neue Fassung)
in der am 17.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 7 Abs. 7 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 9a


(Text neue Fassung)

§ 9a (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die §§ 5 bis 9 finden auf die Regulierung von Ansprüchen nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 des Pflichtversicherungsgesetzes keine Anwendung.



 

Anzeige