Artikel 4 - Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG)

G. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-1/1 Kartellrecht
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Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 1 Nr. 1 § 126 Abs. 4 dieses Gesetzes tritt am ersten Tage des auf Verkündung des Gesetzes folgenden Monats in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.



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