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Artikel 1 und 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (2. OEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 und 2


Artikel 1 und 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschriften)

 
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Zitierungen von Artikel 1 und 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 und 2 2. OEGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. OEGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 2. OEGÄndG Inkrafttreten
...  2 tritt mit Wirkung 3. Oktober 1990 in Kraft. Die Artikel 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 1994 in ...