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§ 21 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)
V. v. 30.06.1975 BGBl. I S. 1785; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
7 frühere Fassungen | wird in 12 Vorschriften zitiert
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
7 frühere Fassungen | wird in 12 Vorschriften zitiert
§ 21 Eichzeichen
§ 21 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Als Nachweis der Eichung wird dem Schiff ein Eichzeichen gegeben.
(2) Das Eichzeichen besteht aus den Kennbuchstaben des Schiffseichamtes und der Nummer des Eichscheins.
(3) Das Eichzeichen wird innerhalb des Rechtecks der mittleren Eichmarken eingeschlagen. Erhält ein Schiff nur zwei Eichmarkenpaare, so wird das Eichzeichen an den hinteren Eichmarken eingeschlagen.
(4) Hat das Schiff Eichplatten nach § 20 Abs. 4 erhalten, so werden die Eichzeichen auf diesen Platten unaustilgbar angebracht.
(5) Das Eichzeichen wird ebenfalls in unaustilgbaren Schriftzeichen an einer gut sichtbaren Stelle auf einem Teil des Schiffes angebracht, der fest, vor Stößen geschützt und dem Verschleiß wenig ausgesetzt ist. Diese Stelle ist im Eichschein in der Rubrik 31 anzugeben.
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Zitierungen von § 21 BinSchEO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchEO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 BinSchEO Eichzeichen
... Schiffe erhalten Eichzeichen nach § 21 ...
Zitat in folgenden Normen
Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Anlage BinSchKostV (zu § 1 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 09.11.2019)
... Güterbeför- derung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand 602 Eichung ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21 , § 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... des Kennzeichens der Schiffs- untersuchungskommission § 20 Absatz 1, §§ 21 , 22, 28 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften
... oder Einkerben der Eichmarken und Eich- zeichen §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 17 60111 bis zu 100t Grundbetrag ... wobei 1 Kubikmeter gleich 1 Tonne gerechnet wird §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 17 Gebühr sowohl für Schiffsrumpf als auch für ...
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 833
Artikel 1 1. BinSchKostVÄndV Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
... derung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21 , § 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... des Kennzeichens der Schiffs- untersuchungskommission § 20 Absatz 1, §§ 21 , 22, 28 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ...
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