§ 3 - Kostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (CSCGKostO k.a.Abk.)

V. v. 26.10.1977 BGBl. I S. 1920; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.07.2013 BGBl. 2013 II S. 1074
Geltung ab 30.10.1977, abweichend siehe § 3; FNA: 188-15-1 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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§ 3



Diese Verordnung tritt hinsichtlich der Kosten für die Zulassung der Container mit Wirkung vom 6. September 1977, im übrigen am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Oktober 1977.



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