Erhebungsmerkmale der Statistik über Arbeitskosten sind:
- 1.
- Wirtschaftszweigzugehörigkeit der Unternehmen und der Betriebe
sowie gegliedert nach Arbeitern und Angestellten
- 2.
- Zahl der Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden,
- 3.
- Jahresarbeitsstunden und bezahlte arbeitsfreie Tage,
- 4.
- Löhne und Gehälter unter besonderer Angabe der Sonderzahlungen und der Vergütungen arbeitsfreier Tage,
- 5.
- Aufwendungen für die Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung und nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, Umlage für das Konkursausfallgeld und andere gesetzlich vorgeschriebene Aufwendungen,
- 6.
- Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und andere Vorsorgeeinrichtungen,
- 7.
- Unterstützungsaufwendungen im Krankheitsfall, für Wohnung und Familie,
- 8.
- Aufwendungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung,
- 9.
- Aufwendungen für den betrieblichen Gesundheitsdienst und andere Belegschaftseinrichtungen,
- 10.
- Aufwendungen für Entlassungs- und Trennungsentschädigungen, Verpflegungszuschüsse und Wegezeitvergütungen, Naturalleistungen und andere betriebliche Zuwendungen.