Änderungen an Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 19.07.2011(Aufhebung)Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378)
 01.07.2009Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, § 4, § 5, § 11
Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170)
 01.01.2009Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 7, § 9, § 10, § 11
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2967)
 01.09.2007Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 4, § 5, § 11, Anlage (neu)
Artikel 3 Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958)
 01.10.2006§ 1Artikel 35 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
Artikel 1 G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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