Anlage 1 (zu § 3) Muster Bootszeugnis
Blatt 1
Blatt 2
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- in Nr. 4 wird das Wort „Binnenschiffs-Untersuchungsordnung" durch das Wort „Binnenschiffsuntersuchungsordnung" ersetzt.
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- In der Anlage 1 werden jeweils
- a)
- die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" und
- b)
- die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes"
ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 7 BinSch-SportbootVermV Kennzeichen (vom 04.06.2016) ... Kombination von 1. einem oder mehreren Kennbuchstaben nach Maßgabe der Anlage 1 der Kennzeichnungsverordnung für das zuständige Wasserstraßen- und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
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