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Anlage 1 - Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)

Artikel 1 V. v. 18.04.2000 BGBl. I S. 572; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.05.2000; FNA: 9501-53 Verkehrsordnung
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Anlage 1 (zu § 3) Muster Bootszeugnis



Blatt 1

Muster Bootszeugnis Seite 1 (BGBl. I 2000 S. 577)




Blatt 2

Muster Bootszeugnis Seite 2 (BGBl. I 2000 S. 578)


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in Nr. 4 wird das Wort „Binnenschiffs-Untersuchungsordnung" durch das Wort „Binnenschiffsuntersuchungsordnung" ersetzt.

-
In der Anlage 1 werden jeweils

a)
die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" und

b)
die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes"

ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 BinSch-SportbootVermV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 43 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 BinSch-SportbootVermV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BinSch-SportbootVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSch-SportbootVermV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BinSch-SportbootVermV Grundregel, Zuständigkeit (vom 04.06.2016)
... vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt durch das Bootszeugnis nach dem Muster der Anlage 1 erteilt. (2) Zur Durchführung dieser Verordnung ist das Wasserstraßen- und ...
§ 7 BinSch-SportbootVermV Kennzeichen (vom 04.06.2016)
... Kombination von 1. einem oder mehreren Kennbuchstaben nach Maßgabe der Anlage 1 der Kennzeichnungsverordnung für das zuständige Wasserstraßen- und ...
Anlage 1 BinSch-SportbootVermV (zu § 3) Muster Bootszeugnis (vom 04.06.2016)
... durch das Wort „Binnenschiffsuntersuchungsordnung" ersetzt. - In der Anlage 1 werden jeweils a) die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 43 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
... „des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes" ersetzt. 3. In der Anlage 1 werden jeweils a) die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die ...