Änderung Anlage 2 BinSch-SportbootVermV vom 01.04.2006

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Anlage 2 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2006 geltenden Fassung
Anlage 2 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2006 geltenden Fassung
Zuletzt geändert durch Art 12 V v 20.01.2006 BGBl. I 220
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2) Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung für Sportboote


Abnahmeprotokoll Seite 1 (BGBl. I 2002 S. 4583)

Abnahmeprotokoll Seite 2 (BGBl. I 2002 S. 4584)

Abnahmeprotokoll Seite 3 (BGBl. I 2002 S. 4585)

Abnahmeprotokoll Seite 4 (BGBl. I 2002 S. 4586)

Abnahmeprotokoll Seite 5 (BGBl. I 2002 S. 4587)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

in Abschnitt II Nummer 4 wird das Wort 'Handfeuerlöscher' durch die Wörter 'tragbare Feuerlöscher' ersetzt.
in Abschnitt II Nummer 5.9 wird das Wort 'Verbandskasten' durch das Wort 'Verbandkasten' ersetzt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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