Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2008 aufgehoben
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§ 7 - Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin (MetallbAusbErprobV k.a.Abk.)

V. v. 24.03.2003 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 16 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1468
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7110-19-2 Handwerk im Allgemeinen
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§ 7 Übergangsregelung


§ 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen V. v. 17. Juli 2007 BGBl. I S. 1402 m.W.v. 20. Juli 2007

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Frühere Fassungen von § 7 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2007Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
vom 17.07.2007 BGBl. I S. 1402

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MetallbAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MetallbAusbErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MetallbAusbErprobV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 20.07.2007)
... Verordnung tritt am 1. April 2003 in Kraft und mit Ausnahme des § 7 am 31. Juli 2009 außer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 2 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin
... werden." d) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Übergangsregelung Auf ... Absatz 5 wird Absatz 3. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... dieser Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 8 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 7 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... 8 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 7 am 31. Juli 2009" ersetzt.  ...


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