Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen (ErprobVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402 (Nr. 31); Geltung ab 20.07.2007
|

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2007 MetallbAusbErprobV § 1, § 7, § 8

Die Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin vom 24. März 2003 (BGBl. I S. 377) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Gegenstand der Erprobung sind Zuschnitt und Gewichtung der Prüfungsteile 1 und 2 bei Durchführung der Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen."

b)
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

c)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst:

„(2) In den Fällen des § 27a Abs. 1, des § 27b Abs. 1, des § 36 Abs. 2 und des § 37 Abs. 2 der Handwerksordnung können beide Teile der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung zusammen durchgeführt werden."

d)
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3.

2.
§ 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 7 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden."

3.
In § 8 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 7 am 31. Juli 2009" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ErprobVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErprobVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1468
§ 16 MetallbAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Metallbauer/zur Metallbauerin vom 24. März 2003 (BGBl. I S. 377), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1402), außer Kraft.  ...