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Änderungen an Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst?) | ||
28.07.2021 | (Aufhebung) | § 7 Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (28. BImSchV) vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3125) |
08.09.2015 | § 9 | Artikel 81 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) |
21.08.2012 | Synopse gesamt oder einzeln für § 1, § 2, § 3 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften für Verbrennungsmotoren vom 14. August 2012 (BGBl. I S. 1712) |
14.04.2011 | Synopse gesamt oder einzeln für § 1, § 3, § 10 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren vom 8. April 2011 (BGBl. I S. 605) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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