interne Verweise
Zitat in folgenden NormenKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
§ 21 KHEntgG Übermittlung und Nutzung von Daten (vom 28.03.2024) ... Buches Sozialgesetzbuch und nach den Fachabteilungen des Standorts, g) die in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannten Leistungsgruppen, denen die vom Krankenhaus erbrachten ... betroffenen Krankenhäuser tritt bis zum 31. Dezember 2025 an die Stelle der in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannten Leistungsgruppen die von der für die Krankenhausplanung ... h) Höhe aller im einzelnen Behandlungsfall abgerechneten Entgelte, i) die in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannte Leistungsgruppe, der die vom Krankenhaus im einzelnen Behandlungsfall ... betroffenen Krankenhäuser tritt bis zum 31. Dezember 2025 an die Stelle der in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannten Leistungsgruppe die von der für die Krankenhausplanung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKrankenhaustransparenzgesetz
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Artikel 1 KraTraG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 2024 differenziert nach Fachabteilungen und ab dem 1. Oktober 2024 differenziert nach den in Anlage 1 genannten Leistungsgruppen sowie die Fallzahl der für Patienten besonders relevanten ... durch die Angabe „Anlage 2" ersetzt. 7. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 135d) Leistungsgruppen der ... ersetzt. 7. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „ Anlage 1 (zu § 135d) Leistungsgruppen der Krankenhausbehandlung ...
Artikel 2 KraTraG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes ... Buches Sozialgesetzbuch und nach den Fachabteilungen des Standorts, g) die in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannten Leistungsgruppen, denen die vom Krankenhaus erbrachten ... betroffenen Krankenhäuser tritt bis zum 31. Dezember 2025 an die Stelle der in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannten Leistungsgruppen die von der für die Krankenhausplanung ... ddd) Folgender Buchstabe i wird angefügt: „i) die in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannte Leistungsgruppe, der die vom Krankenhaus im einzelnen Behandlungsfall ... betroffenen Krankenhäuser tritt bis zum 31. Dezember 2025 an die Stelle der in Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch genannten Leistungsgruppe die von der für die Krankenhausplanung ...
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