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§ 5 - Abgrenzungsverordnung (AbgrV)

V. v. 12.12.1985 BGBl. I S. 2255; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 2126-9-9 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 5 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 5 AbgrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 31 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1869

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 AbgrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AbgrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbgrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 31 BMASBBG Änderung der Abgrenzungsverordnung
...  § 5 der Abgrenzungsverordnung vom 12. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2255), die zuletzt durch Artikel 37 ...