Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.10.1968 BGBl. I S. 1082; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 08.10.1968; FNA: 930-6 Allgemeines Eisenbahnrecht
|

§ 4 Rechtsverordnungen über Bevorratungen



(1) Durch Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken für Unternehmen, die Eigentümer oder Besitzer von Verkehrsmitteln, -anlagen und -einrichtungen sind, Vorschriften über die Bevorratung mit Bau- und Betriebsstoffen, Ersatzteilen und Geräten erlassen werden. Der Umfang der Bevorratung ist darauf zu beschränken, daß die Verwendung der Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen bei Ausfall der Versorgung mit Bau- und Betriebsstoffen, Ersatzteilen und Geräten vorübergehend weiter möglich ist. § 2 Abs. 2 findet Anwendung.

(2) In Rechtsverordnungen nach Absatz 1 kann vorgesehen werden, daß den Betroffenen für die Kosten der Bevorratung Kredite, Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen bis zu einer im jährlichen Haushaltsgesetz festzusetzenden Höhe sowie im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuschüsse zu den Kosten der Lagerhaltung und Wälzung und zur Zinsverbilligung gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine unzumutbare Belastung der Betroffenen auszuschließen.

(3) Für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die auf Grund der nach Absatz 1 zu erlassenden Rechtsverordnungen bevorratet sind, kann die Bundesregierung an Stelle der Finanzierungshilfen nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zulassen, daß sie statt mit dem sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ergebenden Wert von dem Steuerpflichtigen mit einem Wert angesetzt werden können, der bis zu 30 vom Hundert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis (Wiederbeschaffungspreis) des Bilanzstichtags liegt. Voraussetzung für den Abschlag ist, daß die Wirtschaftsgüter sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes befinden und für ihre Bevorratung nicht nach anderen Vorschriften oder auf Grund vertraglicher Vereinbarungen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle Zuschüsse gewährt oder das Preisrisiko übernommen hat.

(4) Wirtschaftsgüter, bei denen nach Absatz 3 ein Bewertungsabschlag vorgenommen worden ist, sind bei der Feststellung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs mit dem für die Vermögensbesteuerung maßgebenden Wert, vermindert um den nach Absatz 3 vorgenommenen Bewertungsabschlag, anzusetzen.

Anzeige


 

Zitierungen von § 4 Verkehrssicherstellungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VerkSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 VerkSiG Zuständigkeiten zum Erlaß von Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 erläßt die Bundesregierung. Die Bundesregierung kann diese Befugnis durch ... Infrastruktur übertragen. (2) Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wenn die ...
§ 6 VerkSiG Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Voraussetzung des § 2 Abs. 3 bedürfen Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 nicht der Zustimmung des ...
§ 7 VerkSiG Geltungsdauer der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Befristete Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3, 4 und 5 Abs. 2, die bei Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 in Kraft sind, gelten ...
§ 8 VerkSiG Verfügungen (vom 08.09.2015)
... des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nach den §§ 1, 3 und 4 können vorsehen, daß das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ...
§ 19 VerkSiG Ausführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke (vom 09.03.2023)
... des § 2 Abs. 3 vorliegt. (8) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann die Zuständigkeit zur Ausführung dieser Verordnungen geregelt und dabei bestimmt ...
§ 21 VerkSiG Mitwirkung von Vereinigungen und Hilfsorganen
... In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann bestimmt werden, daß 1. Verbände und Zusammenschlüsse oder ... der Durchführung von einzelnen Aufgaben, die sie für Zwecke der §§ 1, 3 und 4 auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen zu ...
§ 26 VerkSiG Zuwiderhandlungen gegen Sicherstellungsmaßnahmen
...  1. gegen eine Vorschrift einer auf Grund der §§ 1, 3 oder 4 erlassenen Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangene ...
§ 29 VerkSiG Zuständige Verwaltungsbehörde (vom 08.09.2015)
... die die Verfügung erlassen hat, 2. eine nach den §§ 1, 3 oder 4 erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangene ...